Schon bei der Planung und Herstellung von Grundstücksentwässerungsanlagen ist es wichtig, dass die später notwendige und vorgeschriebene Dichtheitsprüfung mit beachtet wird. Diese Dichtheitsprüfung muss nach entsprechenden Vorschriften durchgeführt werden.

Dafür gibt es „Wasserrechtliche Entscheidung“ der "Unteren Wasserbehörde“. Dort ist geregelt, wie die Dichtheitsprüfung nach der jeweiligen Standortsbestimmung (Innerhalb oder außerhalb von Schutzzonen) entsprechend durchzuführen sind.

Die Leitungen der Grundstücksentwässerungsanlage sind Bestandteil der Prüfung. Für wiederkehrende Prüfungen sind genügend Reinigungsöffnungen vorzusehen. Als Prüf-Medium wird das Klarwasser verwendet.

Welche Bauteile zu prüfen sind und die Art und Weise der Durchführung, ist mittels Regelwerk festgelegt und darf nur durch qualifizierte Fachbetriebe vorgenommen werden.  Die Prüfungen treffen auch auf Altbaubestände und sanierte Anlagen zu.

Dichtheitsprüfung für alle Anlagentypen:

  • vollbiologische Kleinkläranlagen
  • Mehrkammerabsetzgruben
  • Mehrkammerausfaulgruben
  • Sammelgruben
  • Abscheider
  • Mehrbehälter-Anlagen
  • Kunststoff- und Betonanlagen

Grundlagen und Regelwerke

  • DIN 1986 Teil 100 , DIN EN 12056 und der DIN EN 752;
  • In Schutzzonen sind die Anforderungen des Arbeitsblattes ATV-DVWK-A 142 einzuhalten;
  • Leitungsprüfung: Merkblatt ATV-M 143 Teil 1 und Teil 2 (Sichtprüfung) und DIN EN 1610 in Verbindung mit Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 139;
  • So wie die Entscheide und Nebenbestimmungen der "Unteren Wasserbehörde";
  • Merkblatt des Bundesministerium / Arbeitshilfe Abwasser: Änderungen_Juni_2011.pdf - Arbeitshilfen Abwasser