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Für den Betrieb Ihrer abwassertechnischen Anlage wurde in der Regel eine Wasserrechtliche Erlaubnis erteilt. Diese Genehmigung stellt die Untere Wasserbehörde mit einer Befristung aus. Rechtzeitig vor Ablauf der Erlaubnis muss die Verlängerung formlos beantragt werden.  Dazu beraten wir Sie kostenlos vor Ort und erstellen Ihnen ein passendes Angebot für die Prüfungen, welche mit der Verlängerung von den Behörden gefordert werden.